Rechtliches

Teilnahme­bedingungen

Präambel

Auch das Unternehmen „Gscheit aktiv“ (5710 Kaprun, Falkenstraße 20/7, GISA-Zahl: 37980535, Inhaberin: Alice Wagner, Rechtsform: Einzelunternehmen) in weiterer Folge nur als „Gscheit aktiv“ bezeichnet, benötigt Teilnahmebedingungen, die wir versucht haben, klar und verständlich zu formulieren. Obwohl bestimmte Regeln notwendig sind, versuchen wir stets flexibel und kulant zu bleiben. 

Die Grundlage für alle abgeschlossenen Verträge mit „Gscheit aktiv“ sind diese Teilnahmebedingungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen mit „Gscheit aktiv“ sind nur in Schriftform bzw. schriftlicher Bestätigung durch „Gscheit aktiv“ gültig. 

Diese Teilnahmebedingungen gelten spätestens mit Inanspruchnahme bzw. Teilnahme an der Veranstaltung als angenommen. 

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Bedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. 

Anmeldung & Teilnahmegebühr

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online über die Homepage www.gscheitaktiv.at/anmeldung

Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter bieten bei diesem Vorgang „Gscheit aktiv“  den Abschluss eines Teilnahmevertrages auf Basis dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. 

Sollte aktuell kein Kontingent verfügbar sein, erhält der Teilnehmer einen Wartelistenplatz. Bei Ausfällen oder Stornierungen wird dem zeitlichen Eingang entsprechend aus den Wartelisten nachgereiht. 

Wenn ein Platz verfügbar ist, erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung für die Begleichung der Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer verpflichtet sich den ausgewiesenen Betrag binnen 14 Tagen (sofern auf der Aufforderung nicht explizit anderweitig angegeben) auf das genannte Konto zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Betrag sofort zu begleichen. Der Teilnehmervertrag kommt erst zustande, wenn die Bezahlung der Teilnahmegebühr schriftlich vom „Gscheit aktiv“ bestätigt worden ist. 

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, hat „Gscheit aktiv“ die Möglichkeit den Platz anderwärtig zu vergeben. Ein Zahlungsverzug bzw. das nicht bezahlen des Betrages ist jedoch keine automatische Stornierung, weshalb die Forderung von „Gscheit aktiv“ aufrecht bleibt und trotzdem zu begleichen ist. 

Mit der Anmeldung übertragen die Erziehungsberechtigten dem Unternehmen „Gscheit aktiv“  die zeitweilige Aufsichtspflicht über den angemeldeten Teilnehmer, für die Dauer der Veranstaltung.

Stornierungsregeln für Teilnehmer

Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt der Zeitpunkt der Zustellung der Anmeldebestätigung inkl. Zahlungsaufforderung. 

Eine Stornierung ist jederzeit möglich, diese hat schriftlich per eingeschriebenen Brief an die Adresse von „Gscheit aktiv“ (5710 Kaprun, Falkenstraße 20/7) oder per E-Mail zu erfolgen. Die Stornierung muss die Daten des Teilnehmers und ggf. des Erziehungsberechtigten beinhalten, sowie die genauen Daten der gebuchten Leistung bzw. Veranstaltung oder alternativ die Buchungsnummer. Eine mündliche Stornierung (persönlich bzw. telefonisch) ist nicht zulässig. 

Mit der Stornierung entfällt das Recht des Teilnehmers an der Veranstaltung teilzunehmen. 

Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung (ausschlaggebend dafür ist der Poststempel bzw. Empfangszeitpunkt der E-Mail), gelten folgende Bedingung zur Rückerstattung von Veranstaltungsbeträgen: 

  • Nach dem Konsumentenschutzgesetz besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Vertrag wieder zurückzutreten. Ein etwaiger bereits bezahlter Veranstaltungsbetrag wird zur Gänze rückerstattet.
  • Bei einer Stornierung ab dem 15 Werktag bis 8 Werktage vor dem ersten Termin der gebuchten Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 verrechnet. Eine etwaige bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
  • Bei einer Stornierung zum Zeitpunkt von noch 7 oder weniger Werktagen vor dem ersten Termin der gebuchten Veranstaltung gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung mehr. Bei Stornierung während einer Veranstaltung gibt es ebenfalls keinen Anspruch auf Rückerstattung. In beiden Fällen sind Kulanzlösungen (bspw. bei Krankheit mit ärztlichem Attest) möglich. Daher bitten wir in diesen Fällen um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per Mail zur individuellen Klärung.
  • Nach Ablauf der Veranstaltung ist rückwirkend keine Stornierung mehr möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Insbesondere das „Nichterscheinen“ zu Veranstaltungen wird nicht als automatische Stornierung gewertet. 

Stornierungsregeln für „Gscheit aktiv“

„Gscheit aktiv“ behält sich für die nachfolgenden Fälle vor den Vertrag vor oder während der Veranstaltung zu kündigen: 

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl: Sofern nicht anders angegeben findet eine Veranstaltung erst ab 20 Teilnehmern statt. „Gscheit aktiv“ behält sich das Recht vor die Veranstaltung auch bei Unterschreitung dieser Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Sollten bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht genügend Teilnehmer angemeldet sein, hat der „Gscheit aktiv“ das Recht die Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bereits bezahlte Veranstaltungsbeiträge werden vollständig zurückerstattet. Mit der Absage der Veranstaltung sind alle Ansprüche an „Gscheit aktiv“ erloschen. 
  • Mindestanzahl an Betreuerin ist nicht erfüllt: Sollte die notwendige Zahl an Betreuern nicht erreicht werden, um die Durchführung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Veranstaltung gewährleisten zu können, hat „Gscheit aktiv“ das Recht die Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Findet die Absage vor dem Beginn der Veranstaltung statt, werden bereits bezahlte Veranstaltungsbeiträge vollständig zurückerstattet. Erfolgt die Absage währen einer Veranstaltung, werden die Veranstaltungsbeiträge anteilsmäßig rückerstattet. Mit der Absage der Veranstaltung sind alle Ansprüche an „Gscheit aktiv“ erloschen. 
  • Höhere Gewalt: „Gscheit aktiv“ kann die Veranstaltung, wenn deren Durchführung aufgrund „höherer Gewalt“ verunmöglicht, erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird absagen, sofern dies bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar gewesen ist. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen insbesondere Unwetter, Katastrophen, Krieg, Streiks, Unruhen, Epidemien etc., sowie wenn die Verfügbarkeit des Veranstaltungsraumes (z.B. Sportanlage) nicht mehr gegeben ist. Findet die Absage vor dem Beginn der Veranstaltung statt, werden bereits bezahlte Veranstaltungsbeiträge vollständig zurückerstattet. Erfolgt die Absage währen einer Veranstaltung, werden die Veranstaltungsbeiträge anteilsmäßig rückerstattet. Mit der Absage der Veranstaltung sind alle Ansprüche an „Gscheit aktiv“ erloschen. 
  • Ungeeignete Teilnehmer: Am ersten Tag der Veranstaltung werden die Teilnehmer über die Verhaltensregeln informiert. Verstoßen in weiterer Folge Teilnehmer (wiederholt) gegen diese Regeln, behält sich „Gscheit aktiv“ das Recht vor diese von der Veranstaltung auszuschließen. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit aller anderen Teilnehmer. Ebenso können Teilnehmer ausgeschlossen werden, wenn sie mit ihrem Benehmen die Durchführung der Veranstaltung stören bzw. die Sicherheit von anderen Personen gefährden. Bei der Anmeldung werden gegebenenfalls Fähigkeiten (bspw. Schwimmfähigkeit, körperliche Belastbarkeit, Gesundheit, etc.) der Teilnehmer abgefragt, welche Voraussetzung für eine sichere Teilnahme sein können. Sollten dies Anforderung nicht erfüllt sein bzw. sich herausstellen, dass bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht wurden, hat „Gscheit aktiv“ das Recht den Teilnehmer von der Veranstaltung zur eigenen Sicherheit auszuschließen.  Eine Rückerstattung von Veranstaltungsbeiträgen erfolgt in all den genannten Fällen nicht. 

Haftung und Versicherung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von „Gscheit aktiv“ erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit einer gültigen Krankenversicherung möglich. „Gscheit aktiv“ übernimmt keine Haftung für Unfälle, die während der Veranstaltungen auftreten. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer gesund und körperlich belastbar ist. „Gscheit aktiv“ wird zudem über eventuelle Allergien, Unverträglichkeiten oder andere Krankheiten des Teilnehmers informiert. Ebenso wird bei der Anmeldung angegeben, ob der Teilnehmer Medikamente mitführt und diese selbstständig einnimmt. 

„Gscheit aktiv“ ist durch den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung gegen jegliche Haftpflichtschäden versichert. Die Haftung von „Gscheit aktiv“ gegenüber den Teilnehmern ist auf die Leistungen dieser Versicherung beschränkt. Darüberhinausgehende Entschädigungen sowie Verluste oder Benachteiligungen jeglicher Art sind von Ansprüchen ausgeschlossen. „Gscheit aktiv“ übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden aller Art. Jedem Teilnehmer obliegt es, eine persönliche Versicherung abzuschließen. Für von Teilnehmern verursachte Schäden an Dritten greift die Privathaftpflichtversicherung des Teilnehmers. Sachschäden, die während der Veranstaltung entstehen, müssen durch die Haushaltsversicherung des jeweiligen Teilnehmers gedeckt sein. 

Es wird empfohlen, keine teuren Geräte oder Wertgegenstände wie Handys, Laptops oder größere Geldbeträge zu den Veranstaltungen mitzuführen. 

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers gegenüber „Gscheit aktiv“ beträgt sechs Monate ab dem vertraglich festgelegten Ende der Veranstaltung, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Dies schließt insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten sowie Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag ein. 

Datenschutz

Mit der Anmeldung wird die Datenschutzerklärung von „Gscheit aktiv“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert. „Gscheit aktiv“ erfasst, nutzt und verarbeitet nur freiwillig und unter Einwilligung übermittelte Daten zum Zweck der Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung der Veranstaltung. Dies entspricht einem berechtigten Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit a und b DSGVO.  

Zusätzlich wird mit der Anmeldung die Zustimmung erteilt, dass bei der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer angefertigt und für die Öffentlichkeitsarbeit/Werbung von „Gscheit aktiv“ bzw. der Partner verwendet werden dürfen. Explizit wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsarbeit die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, Printmedien und Werbematerial (wie z.B. Flyer und Plakate) einschließt. Rechte bzw. ein Entgelt sind draus nicht ableitbar. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Dieser Widerruf gilt aber nur für zukünftige Publikationen. Vergangene Veröffentlichungen können nur entfernt bzw. widerrufen werden, sofern dies von „Gscheit aktiv“ technisch bzw. organisatorisch noch möglich ist. 

Als Rechtsgrundlage liegt unser berechtigtes Interesse in der Öffentlichkeitsarbeit und der Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen, um den Bekanntheitsgrad des Verantwortlichen zu erhöhen und auch um die Durchführung der Veranstaltung durch Bekanntmachung zu ermöglichen (iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie §§ 12, 13 DSG). Wir achten darauf, dass bei Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos keine Rechte und Freiheiten von Betroffenen verletzt werden. Andernfalls werden wir jede weitere Verarbeitung einstellen und unterlassen. 

Ablauf, Leistungen und Änderungen

Sofern nicht bereits auf der Homepage bzw. bei der Anmeldung kommuniziert, erhalten die Teilnehmer zeitnah vor der Veranstaltung per Mail Informationen zum organisatorischen Ablauf der Veranstaltung. Mit der Anmeldebestätigung wird außerdem der konkrete Leistungsumfang der Veranstaltung kommuniziert und gilt in Verbindung mit den auf der Homepage von „Gscheit aktiv“ veröffentlichen Informationen zur Veranstaltung als vereinbarter Leistungsumfang. 

Zusätzliche Leistungen, sowie Änderungen am Ablauf bzw. am Leistungsumfang sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der Schriftform. „Gscheit aktiv“ darf nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen am vereinbarten Vertrag vornehmen, sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung bzw. zu erheblichen Abweichungen des Gesamtwesens der Veranstaltung führen. Sollte dies notwendig sein verpflichtet sich „Gscheit aktiv“ die Teilnehmer unverzüglich von diesen Abweichungen (via ein Kommunikationsmittel seiner Wahl) in Kenntnis zu setzen. Es ergibt sich daraus keine automatische kostenlose Rücktrittsmöglichkeit, wobei diese von „Gscheit aktiv“ gegebenenfalls angeboten werden kann. 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Ziel entspricht bzw. diesem möglichst nahekommt. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstandort wird Zell am See vereinbart. 

Stand: 03. Feber 2025